Tierarzt Honorar

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die GOT – http://www.tieraerzteverband.de/bpt/Tierbesitzer/got/

Die Tierärzte in Deutschland müssen ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen. Die GOT sieht für jede tierärztliche Leistung eine bestimmte Gebühr vor. Je nach besonderen Umständen wird der Gebührensatz mit dem Faktor 1 bis 3 multipliziert.

Der Gesamtpreis setzt sich dann wie folgt zusammen:

  1. Gebühren für die einzelnen Leistungen
  2. Preis der angewandten Medikamente und des benutzten Materials
  3. Preis der Abgabemedikamente
  4. Mehrwertsteuer

Seit Januar 2020 ist laut GOT eine Gebührenerhöhung im Notdienst zu erheben! Diese Erhöhung besteht im Einzelnen aus folgenden Neuerungen:

  • Es muss eine Abrechnung mindestens zum 2-fachen Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) erfolgen, möglich ist eine Abrechung bis zum 4-fachen Satz der GOT
  • Es ist eine Pauschale von 50,- EUR pro Besuch abzurechnen.

Wir informieren Sie gerne vor der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.

Sie haben bei uns die Möglichkeit nach dem Behandlungstermin sofort in bar oder per EC-Cash zu bezahlen.

 

Merkblatt GOT für Patientenbesitzer zu den Notdienstgebühren 

Merkblatt der Bundestierärztekammer für Patientenbesitzer

 

Merkblatt für Patientenbesitzer zur neuen GOT

Merkblatt für Patientenbesitzer zur neuen GOT