Ein schöner Satz, wie ich fand, der am 14. März 2020 auf „Wir-sind-Tierarzt“ von Jörg Held veröffentlicht wurde.

Seit die Schul-und Kindergartenschließungen bekanntgegeben wurden, hat man das Gefühl es geht ein Ruck durch die Bevölkerung und so langsam kommt an, was uns schon seit Wochen auf Schritt und Tritt begleitet: Wir steuern auf einen Ausnahmezustand zu!

Also: „In Prevention is no glory“ – Vorsorge muss nun auf das Dringlichste getroffen werden und zwar überall und sehr schnell, ob wir das gut finden, oder nicht. Unser Nachbarland Italien zeigt uns, was uns erwartet. Der sogenannte „Lock down“ steht auch bei uns kurz bevor. Das ist jetzt keine Hysterie und Panikmache, sondern Tatsache. Das als SARS-COV-2 bezeichnete Virus ist der Verursacher der COVID-19 Infektion. Seit der ersten Bekanntgabe des Ausbruches in der Stadt Wuhan, China hat sich das Virus rasant ausgebreitet, und das über alle Kontinente hinweg. Inzwischen hat die WHO die Pandemie ausgerufen. Das Virus breitet sich in allen Ländern mittlerweile unkontrolliert aus.

Da  wir bereits von allen Medien ausreichend über das SARS-COV-2 Virus informiert worden sind, und auch hinreichend aufgeklärt wurden über die Maßnahmen, die jetzt jeder Einzelne treffen sollte, möchte ich in diesem Artikel gerne auf die Konsequenzen eingehen, die die COVID-19 Infektion für uns Tierärzte, die Praxen und die Patientenbesitzer mit sich bringt. Wenn es bei uns im Falle eines „Lock down“ so gehandhabt wird wie in Österreich und in Italien, dann gehören Tierarztpraxen zu den systemrelevanten Einrichtungen – analog zu Arztpraxen und   Apotheken –  und dürfen eine Notfallversorgung gewährleisten. Die Definition von Notfall bleibt dabei offen.

Das bedeutet aber auch, dass man als Praxis- oder auch Klinikinhaber ein hohes Maß an Verantwortung für seine Mitarbeiter- und die Patientenbesitzer zeigen sollte, und dass der Betrieb nicht weiterlaufen kann, wie bisher. Es müssen besondere Präventionsmaßnahmen zu unserem Schutz und zum Schutz der Patientenbesitzer getroffen werden!

Für „Die kleine Landtierarztpraxis“ haben wir folgende einzuhaltende Richtlinien festgelegt:

  • Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für die Sprechstunde
  • Falls Sie selbst Erkältungs- oder Grippesymptome zeigen. Schicken Sie bitte eine Vertretung mit Ihrem Tier in die Praxis.
  • Das Tier generell (möglichst) nur von einer Person in die Praxis bringen lassen!
  • Bitte betreten Sie die Praxis, wenn möglich nur, wenn keine anderen Personen sich im Bereich der Rezeption befinden.
  • Bitte tragen Sie einen Mundschutz.
  • Bitte halten Sie sich an die Abstandsregel von mindestens 1,5 m!
  • Bitte auf Händeschütteln zur Begrüßung oder zum Abschied verzichten.
  • Beim Betreten der Praxis bitte die Hände desinfizieren und so wenig Oberflächen, wie möglich berühren.
  • Bei der Behandlung Ihres Tieres dürfen Sie sich gerne im Sichtbereich aufhalten, das Tier wird aber ausschließlich von uns gehalten und versorgt.

Wir sind auf jeden Fall so lange wir dürfen und können immer für Sie da!

Ihr Team der kleinen Landtierarztpraxis

Bild-Quelle: RTL.de